Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für DJ-Dienstleistungen bei Hochzeiten, Firmenfeiern und Events
Stand der AGB: 12. März 2026
Hiddenhausen, Deutschland
1. Vertragspartner
Musicdreams Wedding & Event DJs
Inhaber: Stefan Masur
Heidkampstraße 13
32120 Hiddenhausen
Deutschland
Telefon: 0176 70829427
E-Mail: info@musicdreams-mobildisco.de
Nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über DJ-Dienstleistungen bei Hochzeiten, Firmenfeiern, privaten Veranstaltungen und sonstigen Events.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt zustande durch:
schriftliche Annahme eines Angebots
Buchungsbestätigung per E-Mail
einen schriftlich unterzeichneten Vertrag
Eine unverbindliche Terminreservierung stellt noch keinen verbindlichen Vertrag dar.
4. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und behalten 14 Tage ihre Gültigkeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Termin erneut vergeben werden.
5. Terminreservierung
Ein Veranstaltungstermin kann auf Wunsch unverbindlich bis zu 7 Tage reserviert werden.
Eine Verlängerung dieser Reservierung ist nach Absprache möglich.
Erst mit schriftlicher Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
6. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Maßgeblich ist der im Angebot oder Vertrag vereinbarte Gesamtpreis.
7. Zahlung
Zur Sicherung des Veranstaltungstermins wird eine Anzahlung fällig.
Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem vereinbarten Gesamtpreis und beträgt in der Regel zwischen 300 € und 500 €.
Die genaue Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung festgelegt.
Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu überweisen.
Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der Veranstaltungstermin als verbindlich reserviert.
Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung per Überweisung oder am Veranstaltungstag in bar zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen erhoben werden.
8. Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) vom Vertrag zurücktreten.
Da ein gebuchter Veranstaltungstermin in der Regel kurzfristig nicht erneut vergeben werden kann, gelten folgende Stornobedingungen:
Stornierung bis 14 Tage nach Vertragsabschluss
→ kostenfrei
Stornierung danach
→ Bearbeitungspauschale 70 €
Stornierung bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn
→ 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
Stornierung bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn
→ 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
Stornierung weniger als 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn
→ 70 % des vereinbarten Gesamtpreises
Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.
9. Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Umständen unmöglich wird, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
Dazu zählen insbesondere:
Krankheit
Unfall
technische Defekte
höhere Gewalt
behördliche Anordnungen
extreme Wetterereignisse
In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatz-DJ organisiert.
Sollte dies nicht möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
10. Auftrittsdauer
Die Auftrittsdauer beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Beginn der musikalischen Darbietung und endet zum vereinbarten Veranstaltungsende.
Aufbau, Soundcheck und Abbau der Technik sind nicht Bestandteil der Auftrittsdauer.
Eine Verlängerung während der Veranstaltung ist nach Absprache möglich.
Zusätzliche Spielzeit wird mit 90 € pro angefangene Stunde berechnet.
11. Technische Voraussetzungen
Der Veranstalter stellt folgende Voraussetzungen zur Verfügung:
mindestens 1,5 m × 2 m Platzfläche für DJ-Technik
mindestens eine 230-V-Steckdose
bei größeren Veranstaltungen ggf. zusätzliche Stromanschlüsse
Die Stromversorgung muss ordnungsgemäß funktionieren und ausreichend abgesichert sein.
Bei Open-Air-Veranstaltungen ist ein ausreichender Wetterschutz für die Technik bereitzustellen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die durch Probleme der Stromversorgung oder der Infrastruktur der Veranstaltungsstätte entstehen.
12. Lautstärke und Vorgaben der Location
Der Auftragnehmer richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
Sollten durch die Location oder durch behördliche Auflagen Lautstärkebegrenzungen oder zeitliche Einschränkungen vorgegeben sein, sind diese einzuhalten.
Hieraus ergeben sich keine Ansprüche auf Preisreduzierung.
13. Veranstaltungsende / Sperrstunden
Gesetzliche Sperrstunden oder zeitliche Vorgaben der Location sind vom Veranstalter einzuhalten.
Der Auftragnehmer haftet nicht für eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung aufgrund solcher Vorgaben.
14. Musikauswahl und Musikwünsche
Die musikalische Gestaltung erfolgt unter Berücksichtigung der zuvor besprochenen Wünsche des Auftraggebers.
Wunschlisten oder Playlists dienen als Orientierung.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Musiktitel abzulehnen, wenn diese
nicht zur aktuellen Stimmung der Veranstaltung passen
technisch nicht verfügbar sind
gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen
Ein Anspruch auf das Abspielen sämtlicher Musikwünsche besteht nicht.
15. Schutz der Technik
Die bereitgestellte Veranstaltungstechnik darf ausschließlich vom Auftragnehmer oder von ihm beauftragtem Fachpersonal bedient werden.
Gästen ist das Betreten des DJ-Arbeitsbereichs sowie das Berühren der Technik untersagt.
Für Schäden an der Technik, die durch Gäste oder Dritte entstehen, haftet der Veranstalter im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortung.
16. Gefährdung der Veranstaltung / Abbruchrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn eine Gefährdung von Personen oder Technik besteht.
Dies gilt insbesondere bei:
aggressivem Verhalten von Gästen
körperlichen Auseinandersetzungen
Beschädigung oder Gefährdung der Technik
massiver Störung des Veranstaltungsablaufs
In diesem Fall bleibt der vereinbarte Gesamtpreis für die vereinbarte Einsatzzeit dennoch fällig.
17. Vorzeitige Beendigung der Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung durch den Auftraggeber, Gäste, die Location oder aus organisatorischen Gründen vorzeitig beendet, bleibt der vereinbarte Gesamtpreis vollständig fällig.
Ein Anspruch auf Preisreduzierung besteht nicht.
18. GEMA
Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie die Zahlung entsprechender Gebühren liegt ausschließlich in der Verantwortung des Veranstalters.
19. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
Für Ausfälle durch höhere Gewalt, Stromausfälle, behördliche Anordnungen oder andere nicht beeinflussbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen.
20. Reklamationen und Abnahme der Leistung
Mit der Durchführung der vereinbarten Veranstaltung gilt die vertragliche Leistung als erbracht.
Etwaige Beanstandungen sind unmittelbar während der Veranstaltung mitzuteilen, damit der Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung erhält.
Subjektive musikalische Präferenzen stellen keinen Reklamationsgrund dar, sofern die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
21. Foto- und Videoaufnahmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- oder Videoaufnahmen der eigenen technischen Aufbauten, der Beleuchtung sowie der allgemeinen Veranstaltungssituation anzufertigen.
Diese Aufnahmen dürfen zu Zwecken der Eigenwerbung verwendet werden.
Sofern Personen eindeutig im Vordergrund erkennbar sind, erfolgt eine Veröffentlichung nur mit entsprechender Einwilligung der betroffenen Personen.
22. Referenzen und Veranstaltungsnennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, durchgeführte Veranstaltungen in anonymisierter Form als Referenz zu nennen.
Dies umfasst insbesondere die Nennung der Art der Veranstaltung, der Veranstaltungsregion sowie der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
Eine namentliche Nennung des Auftraggebers erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
23. Nutzungsrechte an Marke und Inhalten
Die Marke Musicdreams, das Logo sowie Inhalte der Website und Präsentationsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Nutzung oder Veröffentlichung dieser Inhalte zu Werbe- oder Marketingzwecken ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
24. Zugang zur Veranstaltungsstätte / Aufbauzeiten
Der Auftragnehmer benötigt für den Aufbau der Veranstaltungstechnik in der Regel bis zu 120 Minuten vor Beginn der vereinbarten musikalischen Darbietung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zur Veranstaltungsstätte innerhalb dieses Zeitraums möglich ist.
25. Verpflegung bei längeren Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit einer Einsatzdauer von mehr als 6 Stunden stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Verpflegung sowie alkoholfreie Getränke zur Verfügung.
26. Kurzfristige Buchungen
Bei Buchungen, deren Veranstaltungstermin weniger als 14 Tage nach Vertragsabschluss liegt, kann der Auftragnehmer eine sofortige Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung verlangen.
27. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
28. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.