Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für DJ-Dienstleistungen bei Hochzeiten, Firmenfeiern und Events

Stand der AGB: 12. März 2026
Hiddenhausen, Deutschland


1. Vertragspartner

Musicdreams Wedding & Event DJs
Inhaber: Stefan Masur
Heidkampstraße 13
32120 Hiddenhausen
Deutschland

Telefon: 0176 70829427
E-Mail: info@musicdreams-mobildisco.de

Nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.


2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über DJ-Dienstleistungen bei Hochzeiten, Firmenfeiern, privaten Veranstaltungen und sonstigen Events.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme eines Angebots

  • Buchungsbestätigung per E-Mail

  • einen schriftlich unterzeichneten Vertrag

Eine unverbindliche Terminreservierung stellt noch keinen verbindlichen Vertrag dar.


4. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und behalten 14 Tage ihre Gültigkeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Termin erneut vergeben werden.


5. Terminreservierung

Ein Veranstaltungstermin kann auf Wunsch unverbindlich bis zu 7 Tage reserviert werden.

Eine Verlängerung dieser Reservierung ist nach Absprache möglich.

Erst mit schriftlicher Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.


6. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Maßgeblich ist der im Angebot oder Vertrag vereinbarte Gesamtpreis.


7. Zahlung

Zur Sicherung des Veranstaltungstermins wird eine Anzahlung fällig.

Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem vereinbarten Gesamtpreis und beträgt in der Regel zwischen 300 € und 500 €.

Die genaue Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung festgelegt.

Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu überweisen.

Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der Veranstaltungstermin als verbindlich reserviert.

Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung per Überweisung oder am Veranstaltungstag in bar zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen erhoben werden.


8. Stornierung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) vom Vertrag zurücktreten.

Da ein gebuchter Veranstaltungstermin in der Regel kurzfristig nicht erneut vergeben werden kann, gelten folgende Stornobedingungen:

Stornierung bis 14 Tage nach Vertragsabschluss
→ kostenfrei

Stornierung danach
→ Bearbeitungspauschale 70 €

Stornierung bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn
→ 30 % des vereinbarten Gesamtpreises

Stornierung bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn
→ 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

Stornierung weniger als 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn
→ 70 % des vereinbarten Gesamtpreises

Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.


9. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Umständen unmöglich wird, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Krankheit

  • Unfall

  • technische Defekte

  • höhere Gewalt

  • behördliche Anordnungen

  • extreme Wetterereignisse

In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatz-DJ organisiert.

Sollte dies nicht möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.

Weitere Ansprüche bestehen nicht.


10. Auftrittsdauer

Die Auftrittsdauer beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Beginn der musikalischen Darbietung und endet zum vereinbarten Veranstaltungsende.

Aufbau, Soundcheck und Abbau der Technik sind nicht Bestandteil der Auftrittsdauer.

Eine Verlängerung während der Veranstaltung ist nach Absprache möglich.

Zusätzliche Spielzeit wird mit 90 € pro angefangene Stunde berechnet.


11. Technische Voraussetzungen

Der Veranstalter stellt folgende Voraussetzungen zur Verfügung:

  • mindestens 1,5 m × 2 m Platzfläche für DJ-Technik

  • mindestens eine 230-V-Steckdose

  • bei größeren Veranstaltungen ggf. zusätzliche Stromanschlüsse

Die Stromversorgung muss ordnungsgemäß funktionieren und ausreichend abgesichert sein.

Bei Open-Air-Veranstaltungen ist ein ausreichender Wetterschutz für die Technik bereitzustellen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die durch Probleme der Stromversorgung oder der Infrastruktur der Veranstaltungsstätte entstehen.


12. Lautstärke und Vorgaben der Location

Der Auftragnehmer richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Veranstaltungsstätte.

Sollten durch die Location oder durch behördliche Auflagen Lautstärkebegrenzungen oder zeitliche Einschränkungen vorgegeben sein, sind diese einzuhalten.

Hieraus ergeben sich keine Ansprüche auf Preisreduzierung.


13. Veranstaltungsende / Sperrstunden

Gesetzliche Sperrstunden oder zeitliche Vorgaben der Location sind vom Veranstalter einzuhalten.

Der Auftragnehmer haftet nicht für eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung aufgrund solcher Vorgaben.


14. Musikauswahl und Musikwünsche

Die musikalische Gestaltung erfolgt unter Berücksichtigung der zuvor besprochenen Wünsche des Auftraggebers.

Wunschlisten oder Playlists dienen als Orientierung.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Musiktitel abzulehnen, wenn diese

  • nicht zur aktuellen Stimmung der Veranstaltung passen

  • technisch nicht verfügbar sind

  • gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen

Ein Anspruch auf das Abspielen sämtlicher Musikwünsche besteht nicht.


15. Schutz der Technik

Die bereitgestellte Veranstaltungstechnik darf ausschließlich vom Auftragnehmer oder von ihm beauftragtem Fachpersonal bedient werden.

Gästen ist das Betreten des DJ-Arbeitsbereichs sowie das Berühren der Technik untersagt.

Für Schäden an der Technik, die durch Gäste oder Dritte entstehen, haftet der Veranstalter im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortung.


16. Gefährdung der Veranstaltung / Abbruchrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn eine Gefährdung von Personen oder Technik besteht.

Dies gilt insbesondere bei:

  • aggressivem Verhalten von Gästen

  • körperlichen Auseinandersetzungen

  • Beschädigung oder Gefährdung der Technik

  • massiver Störung des Veranstaltungsablaufs

In diesem Fall bleibt der vereinbarte Gesamtpreis für die vereinbarte Einsatzzeit dennoch fällig.


17. Vorzeitige Beendigung der Veranstaltung

Wird eine Veranstaltung durch den Auftraggeber, Gäste, die Location oder aus organisatorischen Gründen vorzeitig beendet, bleibt der vereinbarte Gesamtpreis vollständig fällig.

Ein Anspruch auf Preisreduzierung besteht nicht.


18. GEMA

Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie die Zahlung entsprechender Gebühren liegt ausschließlich in der Verantwortung des Veranstalters.


19. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

Für Ausfälle durch höhere Gewalt, Stromausfälle, behördliche Anordnungen oder andere nicht beeinflussbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen.


20. Reklamationen und Abnahme der Leistung

Mit der Durchführung der vereinbarten Veranstaltung gilt die vertragliche Leistung als erbracht.

Etwaige Beanstandungen sind unmittelbar während der Veranstaltung mitzuteilen, damit der Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung erhält.

Subjektive musikalische Präferenzen stellen keinen Reklamationsgrund dar, sofern die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.


21. Foto- und Videoaufnahmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- oder Videoaufnahmen der eigenen technischen Aufbauten, der Beleuchtung sowie der allgemeinen Veranstaltungssituation anzufertigen.

Diese Aufnahmen dürfen zu Zwecken der Eigenwerbung verwendet werden.

Sofern Personen eindeutig im Vordergrund erkennbar sind, erfolgt eine Veröffentlichung nur mit entsprechender Einwilligung der betroffenen Personen.


22. Referenzen und Veranstaltungsnennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, durchgeführte Veranstaltungen in anonymisierter Form als Referenz zu nennen.

Dies umfasst insbesondere die Nennung der Art der Veranstaltung, der Veranstaltungsregion sowie der jeweiligen Veranstaltungsstätte.

Eine namentliche Nennung des Auftraggebers erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.


23. Nutzungsrechte an Marke und Inhalten

Die Marke Musicdreams, das Logo sowie Inhalte der Website und Präsentationsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.

Eine Nutzung oder Veröffentlichung dieser Inhalte zu Werbe- oder Marketingzwecken ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.


24. Zugang zur Veranstaltungsstätte / Aufbauzeiten

Der Auftragnehmer benötigt für den Aufbau der Veranstaltungstechnik in der Regel bis zu 120 Minuten vor Beginn der vereinbarten musikalischen Darbietung.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zur Veranstaltungsstätte innerhalb dieses Zeitraums möglich ist.


25. Verpflegung bei längeren Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit einer Einsatzdauer von mehr als 6 Stunden stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Verpflegung sowie alkoholfreie Getränke zur Verfügung.


26. Kurzfristige Buchungen

Bei Buchungen, deren Veranstaltungstermin weniger als 14 Tage nach Vertragsabschluss liegt, kann der Auftragnehmer eine sofortige Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung verlangen.


27. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


28. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.